Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein einen Termin wahrzunehmen, sagen Sie diesen rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vorher ab. Je früher, desto besser.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen, müssen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der Vergütungsregelung privat in Rechnung stellen. Hinterlassen Sie hierzu jederzeit eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter oder schreiben uns eine Mail an info@logo-vocalis.de.
So können wir unseren Anspruch an unseren Terminservice und den Praxisablauf erfüllen und andere Patienten zum freigewordenen Termin einplanen.
Behandlungsverträge sind Dienstverträge, es gilt § 615 BGB – Vergütung bei Annahmeverzug.